| Herzlich Willkommen im Erbach-Schönberger-Hof
NEU ab 03.04.2022 entfallen diese Auflagen zum Besuch in unserem Hause, dennoch Bitten wir Sie diese Regeln freiwillig zu Kenntnis zunehmen. Das Hygienekonzept des Erbach-Schönberger-Hof der Gaststätte. 1.) Allgemein Mit viel Sorgfalt ist dieses Konzept für unser Haus mit den einzelnen Bereichen erstellt worden. Um die strengen Hygienemaßnahmen und unsere Mitverantwortung für die Eindämmung des Coronavirus gerecht zu werden. Wir bitten Sie als Gast sich dieses Konzept zu Herzen zunehmen und diese Maßnahmen und Regeln zu beachten. Mit dieser Umsicht schützen wir alle uns gegenseitig. Wir weisen auf die zuerst Allgemeinen Regeln zum Besuch in unserem Haus hin.
in unserem Hause Gaststätten im Sinne des Hessischen Gaststättengesetzes, dürfen Speisen und Getränke
Als geeignete Schutzmaßnahme ist beim Vor-Ort-Verzehr durch die Abstände der Tische ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten, sofern keine Trennvorrichtung vorhanden ist. Einlass mit der 3G Regelung In der Innengastronomie dürfen ab dem 04. März 2022 wieder geimpfte, genesene oder ungeimpfte mit einem tagesaktuellen negativen Test. (geimpft, genesen oder mit negativen Test beim Betreten des Betriebes vorgezeigt werden). Maskenpflicht: Bei der Bedienung von Gästen, bei der Abholung von Speisen und Getränken oder als Gast ist bis zur Einnahme eines Sitzplatzes, eine medizinische Maske zu tragen. Eine Kontaktdatenerfassung erfolgt nicht mehr. Stand: April 2022
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